Hauptuntersuchung


Zur Hauptuntersuchung muss Dein Zweirad alle zwei Jahre. Wenn bei Motorrädern oder Rollern mit Saisonkennzeichen der Termin außerhalb des Betriebszeitraumes liegt, muss die Hauptuntersuchung im 1. Monat des Betriebszeitraumes durchgeführt werden. Geprüft werden die Beleuchtung/Elektrik, Lenkung, Bremsen, Räder/Reifen, Antrieb/Fahrwerk/Rahmen/Anbauteile und Abgas/Geräuschverhalten.

Bei ungültiger TÜV-Plakette drohen ärgerliche Bußgelder und bei Überziehung um mehr als 8 Monate ein Punkt in Flensburg.

Nutze gerne unseren kostenlosen HU-Erinnerungsservice weiter unten auf der Seite!

Wenn der Termin zur HU fällig wird, erhältst Du von uns eine Mail, um rechtzeitig einen Termin mit unserer Werkstatt zu vereinbaren.